Regulatorischer Rahmen der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz unterliegt einem rechtlichen Rahmen, der streng und zugleich flexibel ist. Massgebend sind zwei Erlasse:

  • BVGBUNDESGESETZ ÜBER DIE BERUFLICHE ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVORSORGE
  • BVV 2VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFLICHE ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVORSORGE

Zusammen legen sie die Anlagevorschriften, die Governance-Pflichten und die Rechte der Versicherten fest.

Die zentralen Grundsätze der BVV 2

Artikel 51 BVV 2

Marktkonformer Ertrag

Artikel 51 BVV 2 verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen, einen marktkonformen Ertrag anzustreben — unter Wahrung der Sicherheit und einer angemessenen Diversifikation der Anlagen.

Artikel 55 BVV 2

Treuepflicht

Artikel 55 BVV 2 hält die Treuepflicht der verantwortlichen Organe fest: Jeder Anlageentscheid muss im ausschliesslichen Interesse der Versicherten getroffen werden — loyal und transparent.

Integration von ESG-Kriterien in die Governance

Im Juli 2022 hat der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP Branchenempfehlungen zur Integration von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) in die Führung der Vorsorgeeinrichtungen veröffentlicht.

Diese Empfehlungen folgen dem Grundsatz „comply or explain“:

  • Integriert die Kasse ESG-Kriterien, muss sie erläutern, wie diese umgesetzt werden.
  • Verzichtet sie darauf, muss sie diesen Entscheid im Jahresbericht begründen.

Partnerschaft mit Canopia

Um die Einrichtungen auf diesem Weg zu begleiten, arbeitet QualiPension bei der Analyse und Umsetzung von ESG-Strategien mit Canopia zusammen — von der Messung des CO2-Fussabdrucks bis zur Ausrichtung der Governance auf Nachhaltigkeitsziele.

E

Umwelt

Klimawandel, CO2-Emissionen, Biodiversität, Ressourcenmanagement

S

Soziales

Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität, Gesundheit und Sicherheit

G

Governance

Geschäftsethik, Unabhängigkeit des obersten Organs, Transparenz, Vergütung

Transparenz und Information der Versicherten

Vorsorgeeinrichtungen müssen gegenüber ihren Versicherten, den Arbeitgebern und den Aufsichtsbehörden volle Transparenz gewährleisten. Dazu gehören:

Jahresbericht

Ein jährlicher Bericht über die finanzielle Lage und die Anlagen

Verwaltungskosten

Ausweis der Vermögensverwaltungskosten (TER)

Zugang zu Dokumenten

Einsicht in die Vorsorgeausweise und die internen Reglemente

Diese Regeln werden von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV festgelegt, um Vertrauen und Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen sicherzustellen.